Beachtung der Ruhezeiten
Die Gemeinde möchte daran erinnern, die Ruhezeiten an Werktagen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr und von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu respektieren.
Dies sind Zeiten, in der viele Menschen zu Hause sind und sich ausruhen möchten. Bitte nehmen Sie Rücksicht und vermeiden Sie während dieser Zeit unnötigen Lärm im Freien oder in der Nähe von Wohngebieten.
Hierzu zählen Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere motorgetriebene Rasenmäher und Gartengeräte, handwerkliche Tätigkeiten wie Hämmern, Sägen, Bohren und das Einwerfen von Wertstoffen in dafür vorgesehene Behälter.
Indem wir gemeinsam die Ruhezeiten beachten, tragen wir dazu bei, ein angenehmes Umfeld für alle zu schaffen. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Die Wahrung der Nacht- und Mittagsruhe ist in § 15 der Satzung über die Sicherheit und Ordnung in Hagen a.T.W. geregelt.