Anpassung der Friedhofssatzungen
Hintergrund ist, dass der Gebührenhaushalt des Friedhofs- und Bestattungswesens seit Jahren ein Defizit von jeweils über 50.000 Euro aufweist. Eine Anpassung der Gebühren hat letztmalig im Jahr 2015 stattgefunden. Zudem hat die Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt Gellenbeck bereits zum 01.07.2022 die Friedhofsgebühren erhöht.
Die zuletzt in 2015 geänderte Satzung über die Benutzung der Friedhöfe wird ebenfalls zum 01.04.2023 im Zusammenhang mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren auf Basis der Mustersatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes aktualisiert.
So dürfen künftig auch Personen, die früher in Hagen a.T.W. gemeldet waren, auf den hiesigen Friedhöfen bestattet werden. Da Friedhöfe auf Grund ihrer gärtnerischen Gestaltung die Voraussetzungen der allgemeinen Grünflächenfunktionen erfüllen, dürfen sie als Ort der Ruhe und Besinnung genutzt werden, wenngleich die Würde des Ortes nicht geschädigt werden darf. Die Grabflächen müssen mindestens zu 50% bepflanzt sein und dürfen nicht überwiegend versiegelt sein. Zudem dürfen keine Grabsteine aus Natursteine verwendet werden, die in Form von Kinderarbeit gewonnen wurden.
Hier finden Sie die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Hagen a.T.W. und die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Hagen a.T.W.





