Geschätzte Wasserverbräuche in den Grundbesitzabgabenbescheiden
Veröffentlicht am:
05.01.2026
Ob ein geschätzter Verbrauch angesetzt wurde, können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihrem Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen.
Auf Seite 2 des Bescheides ist in der Zeile „Zählerinformation“ beim Verbrauch des Wasserzählers ein „G“ vermerkt, wenn der Verbrauch geschätzt wurde.
Ist dies der Fall bittet die Gemeinde darum den aktuellen Zählerstand zeitnah mitzuteilen, damit ein korrigierter Bescheid mit den tatsächlichen Verbrauchswerten erstellt werden kann.
Die Meldung des Zählerstandes ist möglich bei
Frau Maren Balck
Telefon: 05401 / 977-35
E-Mail: balck@hagen-atw.de





