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Katzenschutzverordnung

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Veröffentlicht am: 04.04.2023
Katze© Radka Schöne_pixelio
Der Rat der Gemeinde Hagen a.T.W. hat in seiner letzten Sitzung eine Katzenschutzverordnung erlassen, um die unkontrollierte Vermehrung zu bekämpfen und das Ziel des Tierschutzes zu erreichen. Freilebende Katzen stellen eine Gefahr für Menschen und andere Tiere dar, da sie häufig mit übertragbaren Krankheiten infiziert sind.

Die Zahl der herrenlosen, freilebenden Katzen in Hagen a.T.W. hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Einige dieser Katzen stehen unter ständigem Stress durch Nahrungssuche, Revierkämpfe, Witterungseinflüsse und sind betroffen von Infektionen. Auf vereinzelten Hofstellen gibt es eine vermehrte, unkontrolliert wachsende Population von freilebenden Katzen, welche dann durch die Nachbarschaft streunen. Viele dieser Katzen werden ins Tierheim gebracht, welche regelmäßig überfüllt sind und einen Aufnahmestopp ausrufen. Durch eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht können die Neuzugänge in den Tierheimen erheblich reduziert werden, da diese Katzen den Haltenden schnell zugeordnet werden können.

Aus diesem Grund sind ab dem 01.04.2023 alle Katzenhalter*innen in der Gemeinde Hagen a.T.W., die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung frei zu bewegen, verpflichtet, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

Hier finden Sie die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen (Katzenschutzverordnung) und das Merkblatt für Katzenschutzverordnung .

 
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Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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