Neue Abwasserbeseitigungsabgabensatzung in Hagen a.T.W. – mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit
Bisher gab es in der Gemeinde separate Regelungen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Oberflächenwasserbeseitigung und die dezentrale Entsorgung über Grundstücksabwasseranlagen. Mit der Neufassung werden diese Regelwerke nun in einer einheitlichen Satzung zusammengeführt.
Die neue Satzung bringt damit zahlreiche Vorteile: Sie sorgt für eine bessere Übersichtlichkeit, einheitliche Regelungen und eine erhöhte Rechtssicherheit – sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Zudem wurde die Neufassung eng mit der Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück abgestimmt, um eine praxisgerechte Umsetzung sicherzustellen.
Darüber hinaus wurde eine aktuelle Kalkulation für die Gebühren und Beiträge durchgeführt, da diese kostendeckend zu ermitteln sind. Aufgrund des gestiegenen Aufwands für die Entsorgung des Klärschlamm/gesammeltes Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird der Gebührensatz von 45,10 m³ auf 58,20 €/m³ erhöht. Der einmalige Beitrag für den Anschluss an die Abwasserbeseitigungseinrichtung wird demnach für Schmutzwasser von 4,15 €/m² auf 4,38 €/m² und für Niederschlagswasser von 7,33 €/m² auf 7,65 € m² erhöht.
Mit der überarbeiteten Satzung ist die Abwasserbeseitigung in Hagen a.T.W. nun klarer, moderner und zukunftssicher geregelt.





