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Schulausfall bei extremen Wetterlagen: So trifft der Landkreis Osnabrück seine Entscheidungen

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Veröffentlicht am: 10.02.2026
Winterdienst_CC_Adobe Stock ID526741411_CC_Landkreis Osnabrück© Adobe Stock ID526741411_CC_Landkreis Osnabrück
In diesem Jahr ist der Unterricht an den Schulen im Landkreis Osnabrück bereits mehrfach witterungsbedingt ausgefallen.

Solche Entscheidungen werden jedoch nicht leichtfertig getroffen. Ihnen geht vielmehr ein intensiver und strukturierter Abstimmungsprozess voraus, der frühzeitig beginnt und zahlreiche Informationsquellen einbezieht.

Der Landkreis Osnabrück entscheidet über einen möglichen Schulausfall in enger Abstimmung mit der Stadt Osnabrück. Zentrale Grundlage ist ein umfassendes Lagebild, das über die Rettungsleitstelle eingeholt wird und insbesondere die Situation auf den Straßen im gesamten Landkreis Osnabrück darstellt.

In diesem Zusammenhang steht die Rettungsleitstelle in Kontakt mit den zuständigen Landes- und Kreisstraßenmeistereien. Teilweise fließen auch direkte Rückmeldungen aus den Städten und Gemeinden in die Bewertung ein. Ergänzend werden Informationen berücksichtigt, die Rettungsdienste im Zuge ihrer Einsätze übermitteln. Auch die Polizei liefert der Leitstelle aktuelle Erkenntnisse zur Verkehrs- und Gefahrenlage.

Darüber hinaus geben die Busunternehmen Rückmeldungen zur Einschätzung der Straßenverhältnisse. Diese Hinweise sind von besonderer Bedeutung, da die Busunternehmen im Schülerverkehr vielfach auf gemeindlichen Straßen unterwegs sind. Gerade dort können sich die Witterungs- und Straßenverhältnisse deutlich unterscheiden und stellen einen wichtigen Faktor für die Entscheidung dar.

Selbstverständlich werden zudem aktuelle Wetterprognosen sowie mögliche Unwetterwarnungen in die Gesamtbewertung einbezogen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Wettervorhersagen nicht immer vollständig zutreffen und es aufgrund der Größe des Landkreises Osnabrück zu regional sehr unterschiedlichen Witterungsverhältnissen kommen kann.

Sollte es zu einem Unterrichtsausfall kommen, erfolgt die Information kurzfristig über KatWarn. Grundsätzlich bieten die Schulen in diesem Fall eine Betreuung an. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine reine Notbetreuung. Die Betreuung steht den Eltern zur Verfügung und kann für ihre Kinder in Anspruch genommen werden. In der Praxis gibt es bereits gute Beispiele, bei denen Schulen im Vorfeld bei den Eltern abfragen, ob eine Schülerin oder ein Schüler zur Betreuung in die Schule kommt.

An den Berufsbildenden Schulen wird der Präsenzunterricht bei einem Schulausfall durch Distanzunterricht ersetzt. Für die allgemeinbildenden Schulen ist dies bislang rechtlich nicht vorgesehen. Der Landkreis Osnabrück wird sich jedoch dafür einsetzen, dass die rechtlichen Vorgaben angepasst werden, um auch hier eine größere Flexibilität zu ermöglichen und einen Wechsel in den Distanzunterricht zu erlauben.

Sofern kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wird, können die Erziehungsberechtigten eigenverantwortlich entscheiden, dass ihre Tochter oder ihr Sohn nicht am Unterricht teilnimmt, wenn der Schulweg aufgrund der Wetter- oder Straßenverhältnisse als zu gefährlich eingeschätzt wird.

 
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info@hagen-atw.de
 

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