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Sicher mit dem E-Scooter unterwegs: Gemeinde Hagen a.T.W. und Verkehrswacht informieren Eltern und Jugendliche

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Veröffentlicht am: 23.06.2026
E-Scooter_480x300_CC_Canva© Canva
E-Scooter gehören mittlerweile fest zum Straßenbild und erfreuen sich insbesondere bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit.

Die Gemeinde Hagen a.T.W. und die Verkehrswacht Hagen a.T.W. nehmen dies zum Anlass, auf die geltenden Regeln zur Nutzung von E-Scootern hinzuweisen und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu werben.

Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, junge Verkehrsteilnehmende für einen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern zu sensibilisieren und Eltern bei der Verkehrserziehung zu unterstützen.

Ein wichtiger Punkt betrifft die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr. Jeder E-Scooter muss über eine gültige Haftpflichtversicherung sowie eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen. Erkennbar ist dies an einem aktuellen Versicherungskennzeichen. Ohne diese Voraussetzungen darf ein E-Scooter nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.

Darüber hinaus gilt ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter von 14 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Jugendliche einen E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren.

Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr empfehlen Gemeinde und Verkehrswacht, mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig über wichtige Verhaltensregeln zu sprechen. Dazu gehören aufmerksames und vorausschauendes Fahren, das Beachten von Verkehrszeichen und Ampeln, ausreichender Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden sowie der Verzicht auf die Nutzung von Mobiltelefonen oder Kopfhörern während der Fahrt. Ebenso wichtig sind Rücksichtnahme gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern sowie das Vermeiden riskanter Fahrmanöver.

Da E-Scooter rechtlich dem Radverkehr gleichgestellt sind, müssen vorhandene Radwege genutzt werden. Fehlen entsprechende Radwege, ist die Fahrbahn zu benutzen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nur befahren werden, wenn dies ausdrücklich durch Verkehrszeichen erlaubt ist.

Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht, empfehlen die Verantwortlichen dringend das Tragen eines Helms. Dieser kann bei Stürzen oder Unfällen das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren. Zudem sollten Bremsen, Beleuchtung und Bereifung regelmäßig kontrolliert werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Die Gemeinde Hagen a.T.W. und die Verkehrswacht Hagen a.T.W. appellieren an die Eltern, ihre Kinder insbesondere bei den ersten Fahrten zu begleiten und sie regelmäßig für ein umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren. 


 

 
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Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

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Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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