Wiederaufbau der „Kein Weg“-Schilder im FFH-Gebiet
Das Schutzgebiet dient unter anderem dem Erhalt und der weiteren Entwicklung eines in seinen Lebensräumen facettenreichen Waldgebietes, seltener Grünlandvegetation sowie des Bergwerksstollens als Lebensraum für zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Außerdem ermöglicht es eine naturbezogene, ruhige Erholung. Zur Erhaltung des Charakters und des besonderen Schutzzwecks des Landschaftsschutzgebietes ist es gemäß §4(1) der Landschaftsschutzgebietsverordnung ab dem 1. März bis zum 31. August für Erholungssuchende verboten, das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten. Das Befahren des Gebiets abseits der Wege ist jedoch ganzjährig untersagt, so dass die „Kein Weg“-Schilder eine Hilfestellung geben, welche Pfade nicht befahren werden dürfen.
An den Wanderparkplätzen im Hüggel weisen entsprechende Hinweisschilder auf die wichtigsten Ge- und Verbote hin. Über einen QR-Code auf den Schildern gelangen Nutzer*innen direkt zum Amtsblatt für die Landschaftsschutzgebietsverordnung. Die vom Landkreis Osnabrück als „Ranger“ bestellten Verwaltungsvollzugsbeamten für die Überwachung der Einhaltung des für den Naturschutz und die Landschaftspflege betreffenden Rechtsvorschriften bauen die neuen Schilder auf. Die Ranger sind persönlich im Hüggel zu erreichen oder per E-Mail: info@terra-ranger.de . Da die Entfernung oder Zerstörung der Schilder einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung darstellen, wird der Landkreis Osnabrück diese Fälle weiterverfolgen.
Foto: Die Ranger im FFH-Gebiet Hüggel, Heidhornberg, Roter Berg bauen derzeit „Kein Weg“-Schilder auf. (Landkreis Osnabrück)





