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Wohngeld-Plus – Reform

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Veröffentlicht am: 18.05.2023
WohngeldPlus© Landkreis Osnabrück
Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum.

Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Was ist die Wohngeld-Plus-Reform?
Am 1. Januar 2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden im Durchschnitt verdoppelt. Neu ist, dass das Wohngeld durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.

Welche Vorteile bringt die Reform?
• Das durchschnittliche Wohngeld steigt für die bisherigen Beziehenden um 190 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat.
• Die nach der Anzahl der Personen gestaffelte Heizkostenpauschale wird eingeführt.
• Die Klimakomponente dämpft die Wohnkostenbelastung in energieeffizienten Wohnungen.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für:
• Rentner*innen mit niedriger Rente
• Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen, Arbeitnehmer*innen im Niedriglohnbereich
• Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat
• Pflegeheimbewohner*innen 
 

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten (z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB
XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe).

Wichtig: Kinder in Wohngeldhaushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Wo kann ich prüfen, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe?
Sie wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben? Der Wohngeldrechner im Internet gibt ganz einfach eine erste Orientierung. www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

Wie kann Wohngeld beantragt werden?
Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich.
Hier stehen Anke Igelbrink und Stefan Bartling im Rathaus, Schulstraße 7, 49170 Hagen a.T.W., Tel. 05401/97725 gerne zur Verfügung.  Das ist die Wohngeldbehörde ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an. Suchen Sie unter https://verwaltung.bund.de/ nach „Wohngeld“.
 

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.


Welche Unterlagen brauche ich?
Sie brauchen zur Beantragung von Wohngeld insbesondere einen:
• Wohngeldantrag
• Nachweis über die Wohnkosten
• Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid)
Je nach Lebenssituation kommen eventuell weitere Nachweise hinzu.


Wo und wie kann ich mich noch beraten lassen?
Informationen zum Wohngeld-Plus gibt es im Internet unter: www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus . Außerdem haben viele Sozialverbände und Kommunen Beratungsangebote eingerichtet und bieten Informationen.

Erklärfilm zum Wohngeld-Plus - YouTube

Erklärvideo Wohngeld Plus© Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 
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Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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