Zeit für den EU-Führerschein-Umtausch!
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Betroffen sind sowohl die früheren Papierführerscheine („grauer Lappen“ und „rosa Pappe“) als auch ältere Kartenführerscheine.
Der nächste maßgebliche Stichtag ist der 19. Januar 2026. Dieser gilt für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001. Das Ausstellungsdatum ist im Feld 4a des Führerscheins vermerkt.
Ein nicht fristgerechter Umtausch kann mit Bußgeldern geahndet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, den Umtausch frühzeitig zu planen. Im Bürgeramt der Gemeinde können die Führerscheine umgetauscht werden. Folgende Unterlagen sind dazu mitzubringen: Führerschein, Personalausweis, IBAN-Nummer, aktuelles Lichtbild (wenn vorhanden). Alternativ besteht die Möglichkeit ein neues Lichtbild vorab am Fototerminal zu machen.
Übersicht der Umtauschfristen nach Ausstellungsjahr:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Der EU-Führerscheinumtausch dient der Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit von Führerscheindokumenten innerhalb der Europäischen Union.





