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Auskunfts- und Übermittlungssperre

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Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges
Online-Service

Leistungsbeschreibung
Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Auskunftssperre Einrichtung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskunftssperre Einrichtung
  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
  • formloser Antrag
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperre Einrichtung
Es fallen keine Gebühren an.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 2 Jahre

Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Bearbeitungsdauer
Auskunftssperre Einrichtung
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Auskunftssperre Einrichtung
  • § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
  • Bundesmeldegesetz (BMG)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Was sollte ich noch wissen?
Auskunftssperre Einrichtung
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Kurztext
Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingerichtet.
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für festgelegte Fälle ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Auskunftssperre Einrichtung
Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Auskunftssperre Einrichtung
25.11.2015
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
08.08.2013
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
Auskunftssperre Einrichtung
2/3
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
2/3
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Bürgeramt
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Bürgeramt
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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und 14:00 bis 16:00 Uhr
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und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

andere Downloads

Antrag Auskunfts- und Übermittlungssperre

Kontakte:

Leonie Minnerup
05401 977-70
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: Bürgerbüro
Stefanie Ulm
05401 977-70
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Etage: Erdgeschoss
Zimmer: Bürgerbüro

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Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
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info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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