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Allgemeine ordnungsrechtliche Angelegenheiten

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Das Ordnungsamt ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)


Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
  • Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Was sollte ich noch wissen?
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Unterstützende Institutionen
Polizeidienststellen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Kurztext
Rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet können mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchgesetzt werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

AG Kommunenredaktion
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

12.04.2013
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
6
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Fachdienst 2 - Ordnung, Soziales, Jugend, Verkehr
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Fachdienst 2 - Ordnung, Soziales, Jugend, Verkehr
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Kontakte:

Stephan Franke
05401 977-27
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 6

leer
Seitenfuss
Wappen farbig freigestellt

Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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