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Rentenangelegenheiten

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Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger (für alle Rentenversicherungsträger).

Klärung von Fragen in Rentenangelegenheiten.


Leistungsbeschreibung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Was sollte ich noch wissen?
Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
  • Deutschen Rentenversicherung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Unterstützende Institutionen
Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis und die kreisfreien Stadt stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
1
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Wohngeld- und Rentenabteilung
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Wohngeld- und Rentenabteilung
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Kontakte:

Stefan Bartling
05401 977-25
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 4
Anke Igelbrink
05401 977-77
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 4

leer
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Wappen farbig freigestellt

Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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