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Öffentliche Bekanntmachung: Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osnabrück

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Veröffentlicht am: 28.03.2023
Der Landkreis Osnabrück hat einen Landschaftsrahmenplan aufgestellt und damit der gesetzlichen Vorgabe des § 10 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprochen. Die Bekanntgabe der Annahme des Landschaftsrahmenplanes unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Hiermit wird gemäß § 44 Abs. 1 UVPG die Fertigstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Osnabrück öffentlich bekannt gemacht.

Für den Landschaftsrahmenplan wurde eine Strategische Umweltprüfung gemäß den rechtlichen Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Strategischen Umweltprüfung wurde der Umweltbericht nach § 40 UVPG erstellt.

Der Öffentlichkeit wurde gemäß den §§ 18, 19 und 42 des UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 S. 1 Abs. 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gelegenheit gegeben, den Umweltbericht gemeinsam mit dem Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes einzusehen und sich hierzu zu äußern. Zugleich wurden die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch den Landschaftsrahmenplan berührt sein können, beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen wurden den Stellungnahmen und Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörde in Form einer Synopse gegenübergestellt.

Im Ergebnis sind keine Einwendungen eingegangen, die das Ergebnis der Umweltprüfung oder die Inhalte des Landschafsrahmenplans erschüttern konnten. Es wird somit festgestellt, dass von den Inhalten des Landschaftsrahmenplans im Ergebnis keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen ausgehen. Als Fachplan des Naturschutzes sind bei Umsetzung angestrebter Maßnahmen jedoch erheblich positive Auswirkungen insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, für Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild zu erwarten. Für die Schutzgüter Menschen, insbesondere der menschlichen Gesundheit sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter werden überwiegend keine relevanten Wirkungen erwartet, in der Summe mindestens jedoch keine negativen Wirkungen.

Der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan, der Umweltbericht, einschließlich der abschließenden Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die zusammenfassende Erklärung einschließlich der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen sowie die Synopse liegen in der Zeit vom 03. April 2023 bis einschließlich 03. Mai 2023 beim Landkreis Osnabrück, Zimmer 4011, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Termine bitte vorab unter Tel.-Nr. 0541-501-4217 vereinbaren.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die maßgeblichen Unterlagen sowie die Synopse auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen einzusehen.

Osnabrück, den 14.03.2023


Landkreis Osnabrück
Die Landrätin
-  Fachdienst Umwelt –
i. A.  B. Pioch

 
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Gemeinde Hagen a.T.W.

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49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
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