Fahrerlaubnis - internationaler Führerschein
Für die Beantragung eines internationalen Führerscheines wenden Sie sich bitte an den Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Tel: 0541/501-30000, oder an die Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Str. 85, 49124 Georgsmarienhütte, Tel: 05401/8500
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Verfahrensablauf
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Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
An wen muss ich mich wenden?
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Voraussetzungen
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- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Welche Gebühren fallen an?
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Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Was sollte ich noch wissen?
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Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
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Bemerkungen
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Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
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