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4. Runde der Lärmaktionsplanung

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Veröffentlicht am: 27.11.2023
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG

Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird auf die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Hagen a.T.W. hingewiesen. Der räumliche Geltungsbereich der Lärmaktionsplanung der 4. Runde erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet.

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.

Der Schwerpunkt der Bearbeitung in der 4. Runde liegt auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne. Bis spätestens 18. Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten.

Für die Lärmkarten sind die Belastungsschwerpunkte im Gemeindegebiet zu lokalisieren. Dabei wird eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von mindestens 8.200 Kraftfahrzeugen innerhalb eines Tages angenommen. Dieser Wert konnte im Gemeindegebiet von Hagen a.T.W. bislang nur auf der L 95 (Kreisverkehr Hüttenstr. bis Kreisverkehr Lengericher Str.) mit 8.800 Kfz/Tag und L 89 (Gemeindegrenze Hasbergen bis Stadtgrenze Tecklenburg) mit 8.500 Kfz/Tag ermittelt werden. Alle anderen Straßen liegen unterhalb des vorgenannten Schwellenwerts.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung liegen gem. § 47d Abs.3 BImSchG

vom 27. November 2023 bis einschließlich 22. Dezember 2023

in Zimmer 6 und 1a des Rathauses der Gemeindeverwaltung Hagen a.T.W. , Schulstr. 7, 49170 Hagen a.T.W., während der Dienststunden

montags        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

mittwochs     08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

donnerstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags          08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergebnisse der Lärmkartierung

Präsentation Wege- und Verkehrsausschuss am 01.11.2023

Während des oben genannten Zeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@hagen-atw.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax).

 
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Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Logo familienfreundlicher Arbeitgeber freigestellt Wappen farbig freigestellt Logo familiengerechte Kommune freigestellt Label Bronze Hagen aTW

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