Rundfunkgebühren
Annahme und Bestätigung der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. auf Ermäßigung der Gebühren für den Fernsprechanschluss.
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlussgebühren.
Kontakte: