Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber*innen, geduldete sowie vollziehbar ausreisepflichtige Personen, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170
Hagen am Teutoburger Wald
Montag:
von
08:00
bis
12:30
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und
14:00
bis
16:00
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Dienstag:
von
08:00
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und
14:00
bis
16:00
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Donnerstag:
von
08:00
bis
12:30
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und
14:00
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18:00
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Freitag:
von
08:00
bis
12:30
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Kontakte:
05401 977-26
05401 977-28




