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  • Kirschvielfalt in Hand

    Kirschvielfalt in Hand

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  • Kirschlehrpfad mit Blick auf Hagen

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  • Borgberg_Aussicht nach Hagen

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  • Blick ins Forellental_Hagen

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Bürgeramt

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Sprechzeiten

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Dienstleistungen:

Auskunfts- und Übermittlungssperre
BAföG
Beglaubigungen
Einkommenssteuererklärung
Elterngeld
Fahrerlaubnis - Ersatz bei Verlust/Diebstahl
Fahrerlaubnis - Erteilung
Fahrerlaubnis - Erweiterung
Fahrerlaubnis - Fahrerkarte
Fahrerlaubnis - Fahrgastbeförderung
Fahrerlaubnis - Führerschein mit 17
Fahrerlaubnis - internationaler Führerschein
Fahrerlaubnis - Neuerteilung nach Entzug
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis - Umstellung/Umtausch EU-Führerschein
Fahrerlaubnis - Verlängerung / Schlüssel 95
Fischereischein
Führungszeugnis
Fundbüro
Gewerbe - Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz NGastG
Gewerbezentralregisterauskunft
Kindergeld
Meldebescheinigung
Melderegisterauskunft einfach
Melderegisterauskunft erweitert
Müllsäcke
Personalausweis
Personalausweis - Vorläufiger Personalausweis
Reisepass
Reisepass - Kinderreisepass
Reisepass - Vorläufiger Reisepass
Rundfunkgebühren
Untersuchungsberechtigungsschein - Jugendschutzuntersuchung
Wohnsitz Abmeldung
Wohnsitz Anmeldung
Wohnsitz Ummeldung

Ihre Kontakte:

Kurschat, Katharina© Gemeinde Hagen a.T.W.
Frau Katharina Kurschat
05401-977-70
buergeramt@hagen-atw.de
Tecklenburg, Cornelia
Frau Cornelia Tecklenburg
05401 977-70
buergeramt@hagen-atw.de
Frau Stefanie Ulm
05401 977-70
buergeramt@hagen-atw.de

 

Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Anschrift:

Rathaus Hagen
Straße:
Schulstraße 7
PLZ/Ort:
49170 Hagen am Teutoburger Wald
leer
Seitenfuss

Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Logo familienfreundlicher Arbeitgeber freigestellt Wappen farbig freigestellt Logo familiengerechte Kommune freigestellt Label Bronze Hagen aTW

 Hagen a.T.W. 2026

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