Mahnwesen
Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Gemeindekasse angemahnt.
Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, wird der Betrag im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben.
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170
Hagen am Teutoburger Wald
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