Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Hagen am Teuteburger Wald
Menü
  • Kirschvielfalt in Hand

    Kirschvielfalt in Hand

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Kirschlehrpfad mit Blick auf Hagen

    Kirschlehrpfad mit Blick auf Hagen

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Blütenpracht

    Blütenpracht

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Hof Kasselmann Hagen a.T.W. Osnabruecker Land Spitzensport Reitturnier Horses & Dreams

    Hof Kasselmann Hagen a.T.W. Osnabruecker Land Spitzensport Reitturnier Horses & Dreams

    © Hof Kasselmann
  • Borgberg_Aussicht nach Hagen

    Borgberg_Aussicht nach Hagen

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Blick ins Forellental_Hagen

    Blick ins Forellental_Hagen

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • Schöne Aussicht vom Borgberg

    Schöne Aussicht vom Borgberg

    © Gemeinde Hagen a.T.W.
  • OpenR@thaus
  • Bekanntmachungen
  • Newsletter
  • 24 h Gemeinde Notdienst
  • Mängelmeldung
  • Bürgerservice
  • Ratsinformation
  • Stellenausschreibungen
  • Imagefilm
    • Facebook
      Twitter
      WhatsApp

Gewerbeanmeldung

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges
Online-Service

Leistungsbeschreibung
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Personengesellschaften (jede/jeder für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter ist dabei anzeigepflichtig)
  • bei juristischen Personen die juristische Person selbst (GmbH, AG)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Verfahrensablauf
Über die Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Ausnahmen für überwachungsbedürftige Gewerbezweige
Bei einer Anzeige der in § 38 Gewerbeordnung (GewO) genannten Gewerbe hat der/die Anzeigende zur Überprüfung ihrer/seiner Zuverlässigkeit unverzüglich ein Führungszeugnis (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde) und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde) zu beantragen. Wenn beide Unterlagen schon vorhanden sind (nicht älter als drei Monate), können sie der Anzeige direkt beigefügt werden. Kommt die anzeigende Person dieser Verpflichtung nicht nach, hat die zuständige Stelle die Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Auskünfte werden dann direkt an diese und nicht an die anzeigende Person versendet.
Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind gemäß § 13 b GewO Unterlagen ausreichend, die im Herkunftsland ausgestellt wurden und die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit erfüllt werden. Es kann verlangt werden, dass die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
  • § 38 Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen 'Einheitlichen Ansprechpartner' abgewickelt werden. Bei dem 'Einheitlichen Ansprechpartner' handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
  • Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde,
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.
  • Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbständigen) Zweigstelle vorzunehmen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
  • § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 15 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Anträge / Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
  • Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
  • § 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 13 b Gewerbeordnung (GewO)
  • § 38 Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Kurztext
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss angemeldet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Urheber
List-ID 164 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

13.09.2018
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
2/3
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Fachdienst 1 - Finanzen
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Fachdienst 1 - Finanzen
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

andere Downloads

Gewerbeanmeldung
Gewerbe Beiblatt
Gewerbeanmeldung über Open R@thaus

Kontakte:

Antonia Niemann
05401 977-35
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 12

leer
Seitenfuss
Wappen farbig freigestellt

Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Logo familienfreundlicher Arbeitgeber freigestellt Logo familiengerechte Kommune freigestellt

 Hagen a.T.W. 2022

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
Navigation
  • Startseite
  • Unser Hagen a.T.W.
    • Hagen a.T.W. stellt sich vor
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Zertifikate
      • Familiengerechte Kommune
      • Familienfreundlicher Arbeitgeber
      • Staatlich anerkannter Erholungsort
      • Wir gehen den Niedersächsischen Weg
    • EU Förderung „Perspektive Innenstadt“
      • Nachhaltiges Mobilitätskonzept
      • Endlich wieder feiern!
      • Zurück in die Zukunft
      • Facelifting im Ortskern
    • Impressionen
    • Imagefilm
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
      • Unsere Dienstleistungen
      • OpenR@thaus
      • Wegweiser
      • Mängelmeldung
      • Ansprechpartner*innen von A-Z
      • Formulare und Downloads
    • Ratsinformation
    • Ortsrecht
  • Leben in Hagen a.T.W.
    • Freizeit & Veranstaltungen
      • Veranstaltungen
      • Belegungspläne der gemeindlichen Räumlichkeiten
      • Sport und Erholung
        • Sportstätten
        • Hallen- und Freibad
        • Wandern und Radfahren
      • Spiel- und Bolzplätze
      • Jugend-Treffpunkte
      • Kirchliches Leben
    • Familie & Familienbüro
      • Familienbüro
      • Kindertagespflege
      • Kindertagesstätten
      • Frühe Hilfen
      • Hagener Bildungspaket
      • BabyBesuchsDienst
      • Familienförderung
      • Gleichstellungsberatung
      • Seniorenberatung
      • Pflegeangebote
    • Vereine und Ehrenamt
      • Ehrenamtsbüro
      • Unsere Vereine und Verbände
      • Räumlichkeiten
      • De Helpers
    • Bildung
      • Kindertagesstätten
      • Schulen
      • Jugendmusikschule
      • Volkshochschule
    • Bauen und Wohnen
      • Baubewerberliste
      • Geodaten / Bebauungspläne
      • Ver- und Entsorgung
      • Dorfentwicklung Hagen a.T.W.
      • Ortskernsanierung
      • ILEK-Region „Hufeisen"
      • Mietpreisspiegel
      • Nachbarschaftsrecht
    • Umwelt & Mobilität
      • KUNA Förderrichtlinie
      • Umweltschutzbeauftragter
      • Repair-Café
      • Öffentlicher Nahverkehr
      • AG Nachhaltigkeit
      • Tiere und Pflanzen
    • Gesundheit
      • Notfallvorsorge
      • Notdienste
      • Defibrillation
  • Gast sein in Hagen a.T.W.
    • Tourismus in Hagen a.T.W.
    • Hagener Produkte: Kirsche, Bücher und mehr
    • Veranstaltungen
    • Gastronomie
    • Sehenswürdigkeiten, Ausflugsziele
    • Kirsche entdecken
    • Reitsport in Hagen a.T.W.
    • Urlaub Aktiv
      • Wandern
      • Radfahren
      • Erlebnisse
      • Badespaß
    • Übernachten
  • Wirtschaft
    • Kommunale Wirtschaftsförderung
    • Unternehmerverband