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Untersuchungsberechtigungsschein - Jugendschutzuntersuchung

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Online-Service

Leistungsbeschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
 
Benötigt werden hierfür:
  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Was sollte ich noch wissen?
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
2/3
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Bürgeramt
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Bürgeramt
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

andere Downloads

Antrag Untersuchungsberechtigungsschein zur Jugendschutzuntersuchung

Kontakte:

Leonie Minnerup
05401 977-70
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: Bürgerbüro
Stefanie Ulm
05401 977-70
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: Bürgerbüro

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Wappen farbig freigestellt

Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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