Eigentümerwechsel
Jeder Grundbesitzende zahlt Grundbesitzabgaben, wie Grundsteuer A oder B, Oberwassergebühr, Abwassergebühr und in der Niedermark Frischwassergebühr an die Gemeinde Hagen a.T.W..
Sollten Sie Neueigentümer von einem Grundstück geworden sein oder haben ein Grundstück verkauft, können Sie hier die Angaben machen, um die Grundbesitzabgaben umstellen zu lassen. Die Anzeige kann sowohl durch den Alteigentümer, als auch durch den Neueigentümer erfolgen. Wichtig ist, dass alle aktuellen Daten der Beteiligten übermittelt werden.
Für ein bebautes Grundstück benötigt die Gemeinde den Wasserzählerstand, um eine genaue Abrechnung zum Übergabedatum erstellen zu können.
Die Bescheide für die Abrechnung und die neue Festsetzung der Vorauszahlung werden dann per Post an den jeweiligen Adressanten versendet.
Sie können auch über OpenR@thaus ein Eigentümerwechsel anzeigen.




