Familienförderung
Die familienfördernden Leistungen und der Familienpass können im Rathaus, Zimmer Nr. 5/ Fachdienst 2 Ordnung, Soziales, Jugend und Verkehr beantragt werden.
Der Familienpass ist für ein Jahr gültig. Die Verlängerung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einkommensteuererklärung des vorletzten Jahres
Rechtsgrundlage
Richtlinie für familienfördernde Leistungen der Gemeinde Hagen a.T.W.
Kontakte: