Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber*innen, geduldete sowie vollziehbar ausreisepflichtige Personen, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Kontakte:
05401 977-26
05401 977-28