Bauleitplanverfahren
Flächennnutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Einzelne Darstellungen sind abhängig vom Gebietsentwicklungsplan und bilden gleichzeitig den Rahmen für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geltungsbereiches.
Rechtliche Grundlagen:
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170
Hagen am Teutoburger Wald
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Kontakte:
05401 977-48
05401 977-44




