Sondernutzung von Straßenflächen
Für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den allgemeinen Gebrauch hinaus ist in der Regel eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Dazu zählen beispielsweise das Aufstellen von Baugerüsten, Containern, Werbeanlagen oder das Lagern von Baumaterialien im öffentlichen Verkehrsraum.
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170
Hagen am Teutoburger Wald
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr




