Rundfunkgebühren
Annahme und Bestätigung der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. auf Ermäßigung der Gebühren für den Fernsprechanschluss.
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlussgebühren.
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170
Hagen am Teutoburger Wald
Montag:
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bis
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Dienstag:
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Donnerstag:
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