Krankenhilfe nach dem SGB XII
Die Krankenhilfe oder auch "Hilfe bei Krankheit" ist ein Bestandteil der Gesundheitshilfe im Rahmen der Sozialhilfe in Deutschland. Anspruch auf Hilfe bei Krankheit im Rahmen der Gesundheitshilfe haben alle nicht krankenversicherten Empfänger von Sozialhilfe. Die Krankenhilfe ist eine nachrangige Leistung, d.h. sie wird nur erbracht, wenn Betroffene keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung, Unterhaltsforderungen gegenüber Angehörigen oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen können.
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