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Gefahr aktuell erhöht: Landkreis Osnabrück erlässt Verordnung zu Verhütung von Waldbränden

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Veröffentlicht am: 14.04.2025
Waldbrandgefahr© Landkreis Osnabrück_adobestock_ID 88978170

Der Landkreis Osnabrück ruft daher zu einem umsichtigen Verhalten in den Wäldern, Mooren und Heidegebieten auf. Darüber hinaus gilt seit dem 11. April 2025 die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden.

Wegen der Gefahrenlage gilt es, besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit bei Aufenthalten im Wald und in der freien Natur walten zu lassen. Dies gilt auch bei Freizeitaktivitäten. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenso aus von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang der Straßen durch achtlos aus dem Autofenster geworfene Zigarettenkippen.

Mit Blick auf die erhöhte Waldbrandgefahr ist am 11 April 2025 die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück in Kraft getreten. Danach ist in Wäldern, Mooren und Heidegebieten das Grillen grundsätzlich, also auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen, sowie das Mitführen von Grillanzündern und sonstigen Grillgeräten verboten. Zudem dürfen diese Gebiete nicht mit Pkws befahren werden. Pkws dürfen außerdem nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Alle Waldbesucher sollten zudem die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren.

Wer einen Waldbrand bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 alarmieren. Genaue Angaben über den Standort sind dabei wichtig.

 
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49170 Hagen am Teutoburger Wald
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