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Immer mehr Kraniche erkrankt oder tot aufgefunden Untere Naturschutzbehörde gestattet Tötung leidender Tiere

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Veröffentlicht am: 11.11.2025
kraniche_2_CC_Landkreis Osnabrück_Adobe StockID456516738© Landkreis Osnabrück_Adobe StockID456516738
Auch im Landkreis Osnabrück werden Kraniche sterbend oder bereits tot aufgefunden.

Aktuell konzentrieren sich die Funde auf den Bereich des Venner und des Schweger Moores.  Allerdings sind auch schon tote oder offensichtlich an der Geflügelpest erkrankte Tiere in anderen Regionen des Landkreises gefunden worden.

Um das Leiden sterbender Kraniche zu lindern, hat die Untere Naturschutzbehörde jetzt den Revierinhabern und Eigenjagdbesitzern sowie deren Bevollmächtigten in ihren Revieren eine Ausnahme vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, wenn diese augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind.

Da Kraniche nicht vom geltendem Jagdrecht erfasst werden, bedarf es einer artenschutzrechtlichen Zulassung des Tötens.

Die erkrankten Tiere leiden nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde augenscheinlich schwer im Sterbeprozess. Sie taumeln und können nicht flüchten. Für erkrankte Vögel gibt es keine Hilfe oder Therapie.

Die Ausnahme vom Tötungsverbot gilt nur für schwerkranke Kraniche und ist bis zum 31. Januar 2026 gültig. Neben der Beendigung des Tierleids soll damit zugleich eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus verhindert werden. Von den betroffenen Tieren, so der Landkreis, gehe eine akute Ansteckungsgefahr für weitere Vögel und weitere Aasfresser aus.

Die Tötung erkrankter Kraniche dient zugleich dem Schutz anderer Wasser- und Zugvögel im Nahbereich bereits aufgefundenen toten Kraniche. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Beutegreifer die wehrlose Beute nutzen und dadurch das Virus weiter verschleppen. Gebot der Stunde ist deshalb aus Sicht der Naturschutz- und der Veterinärbehörde, die aufgefundenen Kadaver schnellstmöglich zu entfernen und schwer erkrankte, fluchtunfähige Kraniche zu erlösen.

Das Veterinäramt des Landkreises organisiert die Einsammlung und Beseitigung der Kadaver. Funde können unter Angabe der genauen Fundstelle gemeldet werden per E-Mail an veterinaerdienst@lkos.de oder telefonisch unter 0541-501-2183. Die toten Kraniche werden von eingewiesenem Personal in Schutzkleidung eingesammelt. Menschen und Haustiere sollten sich unbedingt von verendeten Wildvögeln fernhalten.

 
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