Seit einigen Jahren wächst der Trend „Schottergarten“: Gartenbesitzer*innen setzen auf Schotter statt auf Pflanzen. Die Gemeinde Hagen a.T.W. weist darauf hin, dass gem. § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.