Familienförderung
Die familienfördernden Leistungen und der Familienpass können im Rathaus, Zimmer Nr. 5/ Fachdienst 2 Ordnung, Soziales, Jugend und Verkehr beantragt werden.
Der Familienpass ist für ein Jahr gültig. Die Verlängerung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einkommensteuererklärung des vorletzten Jahres
Rechtsgrundlage
Richtlinie für familienfördernde Leistungen der Gemeinde Hagen a.T.W.
Antragsformular und Richtlinien
Familienförderung (Richtlinie)
Antrag auf familienfördernde Leistungen
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170
Hagen am Teutoburger Wald
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Kontakte:
05401 977-26
05401 977-28




