Allgemeine ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Das Ordnungsamt ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)