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Hagen am Teuteburger Wald
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Bestattungswesen Ortsteil Niedermark

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Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges
Online-Service
Pfarrbüro Mariä Himmelfahrt
Kirchstraße 3
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Ansprechpartner:
Beate Unnerstall
05405/7173
pfarramt@maria-himmelfahrt-gellenbeck.de
https://www.eins.website/einrichtungen/pfarrhaus-pfarrbuero-mariae-himmelfahrt

Leistungsbeschreibung
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Bestattung anmelden

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

Bestattungskosten Übernahme
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
  1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern
  6. und die Geschwister
Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 3 BestattG für die Bestattung zu sorgen.
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
  • § 8 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.
Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Teaser
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Verfahrensablauf
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Bestattungskosten Übernahme
Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Bestattung anmelden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bestattungskosten Übernahme
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover, in dem/der die Person verstorben ist. Hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, ist abzustellen auf den Landkreis, die kreisfreie Stadt und die Region Hannover, in dem/der die Leistungen gewährt wurden.
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Zuständige Stelle
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Bestattung anmelden

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
  •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Voraussetzungen
Bestattung anmelden

Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Bestattungskosten Übernahme
  • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
  • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
  • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
  • schriftliche Anzeige
Bestattung anmelden

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

Im Falle einer Urnenbestattung:

  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

  • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
  • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Bestattungskosten Übernahme
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei

Bestattung anmelden

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Gebühr: kostenfrei

Bestattungskosten Übernahme
Es fallen keine Gebühren an.
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bestattung anmelden
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Bestattungskosten Übernahme
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Bearbeitungsdauer
Bestattung anmelden
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
  • § 6 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
Bestattung anmelden
  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
Bestattungskosten Übernahme
  • § 74 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
  • § 13 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsbehelf
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
 
Bestattung anmelden
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Was sollte ich noch wissen?
Bestattung anmelden

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

  • Gemeinden
  • Kirchen, Kirchengemeinden
  • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Bestattungskosten Übernahme
§ 74 SGB XII garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.
  • § 19 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Kurztext
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
  • Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
  • schriftliche Anzeige notwendig
  • muss mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme angezeigt werden
Bestattung anmelden
  • Leichen und Aschen verstorbener Personen sind zu bestatten.
  • Die Leichenschau ist von Personen des Haushalts der verstorbenen Person, der Person, in deren Haushalt oder Einrichtung oder auf deren Grundstück sich der Sterbefall ereignet hat und jeder Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch verstirbt, zu veranlassen bzw. die Polizei zu verständigen.
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im Notfall- und Rettungsdienst haben die Leichenschau vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen. Das gilt auch für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Nachrangig sind Amtsärztinnen und Amtsärzte der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde heranzuziehen.
Bestattungskosten Übernahme
Bei fehlenden oder geringen finanziellen Mitteln ist eine Übernahme von Bestattungskosten möglich.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Bestattung anmelden
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)
Bestattungskosten Übernahme
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
19.01.2021
Bestattung anmelden
20.07.202214
Bestattungskosten Übernahme
27.09.2018
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
07.04.2011
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
2/3
Bestattung anmelden
4
Bestattungskosten Übernahme
2/3
Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
4
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Kontakte:

leer
Seitenfuss
Wappen farbig freigestellt

Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Logo familienfreundlicher Arbeitgeber freigestellt Logo familiengerechte Kommune freigestellt

 Hagen a.T.W. 2022

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