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Fahrerlaubnis - Fahrgastbeförderung

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Leistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

Voraussetzung
  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Verfahrensablauf
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
  • gültiger Personalausweis
  • der Kartenführerschein
  • ein Führungszeugnis der Belegart '0' (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
  • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
  • eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
     
Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Führungszeugnismit Angabe des Verwendungszwecks 'Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung'. Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Abgabe: 13,00 € EUR

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Abgabe: 38,00 € EUR

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 42,60 € EUR

(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
  • §12 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 6 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
  • § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Anträge / Formulare
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Bemerkungen
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
02.04.2012
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Typisierung
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
2/3
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
2/3
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Bürgeramt
Rathaus Hagen
Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Bürgeramt
Montag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Weitere Informationen zur Fahrerlaubnis erhalten Sie hier.

Kontakte:

Leonie Minnerup
05401 977-70
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: Bürgerbüro
Stefanie Ulm
05401 977-70
E-Mail senden
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: Bürgerbüro

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Gemeinde Hagen a.T.W.

Schulstraße 7
49170 Hagen am Teutoburger Wald
Telefon:
05401 977-0
Email:
info@hagen-atw.de
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr

Montag & Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

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