Grundsteuer
Neues Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
Der Niedersächsische Landtag hat am 07.07.2021 ein Grundsteuergesetz verabschiedet, welches ab 2025 erste Anwendung findet.
Für die Berechnung der Grundsteuer wird künftig das Flächen-Lage-Modell verwendet. Grundlage der Berechnung für das jeweilige Grundstück sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks). Hier das Flächen-Lage-Modell als Grafik:
Aufgrund der neuen Grundsteuerreform sind Sie als Grundstückseigentümer*in im Jahr 2022 verpflichtet eine elektronische Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben. Die papierlose Übermittlung der Feststellungserklärung können Sie ab jetzt unter www.elster.de registrieren.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie unter: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.
Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Hier finden Sie weitere Informationen zur neuen Grundsteuerreform in Niedersachsen: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer