Hundekot
Ein erschreckendes Bild kam zu Tage, als die Schneemaßen abtauten. An vielen öffentlichen Wegen und Plätzen kam Hundekot zum Vorschein.
Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Hinterlassen des Hundekots um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hundebesitzer*innen sind gemäß § 8 Abs. 1c der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Hagen a.T.W. dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Dazu wurden extra Hundekotbehälter aufgestellt. Entsprechende Hundebeutel gibt es kostenlos im Rathaus.
