Aktuelles zum Corona Virus
Die Gemeinde Hagen a.T.W. stellt hier alle verfügbaren Informationen zum aktuellen Stand rund um die Ausbreitung des Covid-19-Virus (Corona Virus) in Bezug auf das Hagener Gemeindegebiet zusammen. Diese Hinweise werden stetig aktualisiert - allerdings kann es aufgrund der äußerst dynamischen Situation und der sich schnell ändernden Ausgangslage zu Verzögerungen kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Der Landkreis Osnabrück gibt die lokalen Zahlen auf dem täglichen Stand von 8:30 Uhr heraus. Bei der 7-Tage-Inzidenz gilt für die jeweiligen Folgen ausschließlich der Wert des Landes Niedersachsen, der vom Land täglich jeweils gegen 10 Uhr aktualisiert wird. Dazu nutzen Sie dann bitte diesen Link.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Nachdem beinahe das gesamte öffentliche Leben zum Stillstand gekommen ist, gilt es jetzt, das Coronavirus weiterhin einzudämmen. Dies ist nur möglich, wenn die Infektionsketten nachhaltig unterbrochen werden. Nur so kann die Krise überwunden werden und Krankenhäuser können genügend Kapazitäten vorhalten.
Seien Sie deshalb weiterhin sorgsam und beachten die gelten Hygiene- und Abstandsregeln. In der Hoffnung, dass alle Einwohner*innen unserer Gemeinde sich ihrer Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln, sind wir zuversichtlich, dass wir gemeinsam den Coronavirus bekämpfen können.
Achten Sie auf sich und andere und beiben gesund!
Rat und Verwaltung der Gemeinde Hagen a.T.W.
Stand 25.01.2021 8.45 Uhr
Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen
Oben sehen Sie die aktuelle Verordnung, die das Land Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus erlassen hat.
Ein ausführliches Q&A (Fragen und Antworten) darüber, was erlaubt ist und was nicht, hat das Ministerium unter diesem Link bereitgestellt!
Verstöße gegen diese Verbote stellen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dar und werden vom Ordnungsamt, dem Landkreis sowie von der Polizei verfolgt und zur Anzeige gebracht.
Corona Warn App

Die Bundesregierung hat im Google-Store und im App-Store die Corona-Warn-App veröffentlicht. Die App soll die Nachverfolgung von Kontakten erleichtern. Der Download und die Nutzung der App sind freiwillig. Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom RKI festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren.
Mit der Nutzung der App tragen Nutzer aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei. Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft Ihnen also, sich selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihr gesamtes Umfeld zu schützen. Ohne diese technische Hilfe müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter jeden Fall persönlich verfolgen.
Der Schutz der Privatsphäre wurde nach Angaben der Bundesregierung bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt. Die App entspricht hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden gewesen.
Nutzer erhalten keine Echtzeitwarnung, wenn Sie sich näher als zwei Meter einer Corona-positiv getesteten Person nähern. Eine Reaktion in Echtzeit darf die Lösung aus Gründen des Datenschutzes nicht ermöglichen. Dadurch würde die Identität einer Corona-positiv getesteten Person festgestellt und entsprechende Schutzrechte verletzt. Das eigene Smartphone hat keine Informationen darüber, wer infiziert ist. Es weiß lediglich, dass es in der Nähe eines anderen Smartphones war, auf dem ein verifiziertes positives Testergebnis hinterlegt wurde. Ob ein positives Testergebnis geteilt wird oder nicht, entscheidet jede Person für sich.
Damit eine Begegnung von der Corona-Warn-App als mögliche Risiko-Begegnung bewertet wird, muss sie epidemiologisch relevant gewesen sein. Das bedeutet, es muss das Risiko einer Ansteckung bestanden haben. Beide werden mit Hilfe verschiedener Messungen berechnet und ein Schwellenwert hinterlegt. Kommt es zu einem Zusammentreffen, werden zwischen den betreffenden Nutzern kurzlebige, Zufallscodes ausgetauscht. Diese Zufallscodes werden für 14 Tage ausschließlich auf den Smartphones der betreffenden Nutzer gespeichert, die sich begegnet sind, und werden mit sogenannten Positivkennungen von Corona-positiv getesteten Personen direkt auf dem Smartphone der Person abgeglichen.
Den Personen, die die App nutzen, wird ihr Risikostatus abhängig von diesen Werten angezeigt. Es gibt drei Statusinformationen. Ein „niedriges Risiko“ liegt vor, wenn die Begegnung nicht über dem Schwellenwert für Begegnungen liegt. Ein „erhöhtes Risiko“ liegt vor, wenn die Begegnung über dem Schwellenwert liegt. Die Person erhält die Verhaltenshinweise, sich, wenn möglich, nach Hause zu begeben bzw. zu Hause zu bleiben sowie mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und dort das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine Meldung „erhöhtes Risiko“ ersetzt keine ärztliche Einschätzung.
Informationen des Landkreises Osnabrück / Bürgertelefon
Hier informiert der Landkreis Osnabrück in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdienst über aktuelle Hinweise:
Auf Grund des Corona-Virus in Osnabrück hat der Landkreis Osnabrück ein Bürgertelefon eingerichtet von Montag bis Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr: Tel. 0541/501-1111.
Die Niedersächsische Landesregierung stellt für Fragen der Bürgerinnen und Bürger von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Samstags und an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine zentrale Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: 0511/120-6000
Diese vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport für die Landesregierung geschaltete Hotline soll allgemeine, direkt verfügbare Informationen zum Corona Virus und seinen Folgen unmittelbar geben, um der Verbreitung von Verunsicherungen und Fake-News entgegenzuwirken.
Rathaus und gemeindliche Einrichtungen
Rathaus
Aufgrund der aktuellen Lage bleibt das Rathaus zunächst bis zum 31.01.2021 geschlossen. Die Behördengänge sollten deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die meisten Angelegenheiten lassen sich mittels Telefonanruf oder per Email klären oder zumindest anstoßen.
Alle dringenden Angelegenheiten werden weiterhin bearbeitet. Die Zentrale ist unter Nummer 05401 977-0 telefonisch zu erreichen.
Die jeweils richtigen Ansprechpartner/innen mit Kontaktdaten und diverse Formulare und Hinweise finden Sie auch unter
http://www.hagen-atw.de/buergerservice.html
Gerne dürfen Sie Ihre Anträge auch über OpenRathaus stellen: https://openrathaus.hagen-atw.de/start
Über einen Einlass in das Rathaus bzw. das Bürgerbüro wird im Einzelfall und nur nach vorheriger Terminanmeldung entschieden. Es werden keine neuen Termine vergeben, vereinbarte Termine finden aber noch statt, sofern diese im Einzelfall nicht abgesagt werden. Es empfiehlt sich, wichtige Unterlagen in den Briefkasten zu werfen.
Die sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindlichen Bauleitpläne/-unterlagen können im Rathaus eingesehen werden. Hierzu bitte klingeln oder einen Termin vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Trauungen
Standesamtliche Trauungen werden weiterhin durchgeführt.
Gemeindliche Einrichtungen
Auf Grund der steigenden Infektionszahlen und der Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus werden mit sofortiger Wirkung folgende gemeindliche Einrichtungen vorübergehend geschlossen:
- Ehemalige Kirche
- Altes Pfarrhaus
- Bürgerhaus
- Hallenbad
- Sporthallen
- Büchereien
- Reisemobilstellplatz
- Schulgebäude Zum Jägerberg 17 (für Vereine und Verbände)
Der Unterricht der Jugendmusikschule Hagen a.T.W. wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
Wir bitten um Verständnis und bleiben Sie gesund!
Hinweise zur Maskenpflicht
Zum Schutz vor dem Corona Virus besteht die allgemeine Maskenpflicht (Tragen einer sog. textilen Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine medizinische Maske). Jede Person hat nach § 3 der Verordnung in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereiche sowie den dazugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die geltenden Bestimmungen im Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Hagen a.T.W. finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen.
Impfzentren
Aus aktuellem Anlass weisen Landkreis und Stadt Osnabrück darauf hin, dass die Termine für die drei Impfzentren in Osnabrück, Wallenhorst und Georgsmarienhütte ausschließlich durch das Land Niedersachsen vergeben werden, wobei die genauen Modalitäten noch nicht feststehen. Derzeit rufen aber viele Bürger*innen bei der Corona-Hotline des gemeinsamen Gesundheitsdienstes von Landkreis und Stadt Osnabrück an, um sich schon mal vorab für eine etwaige Impfung registrieren zu lassen. Der Gesundheitsdienst bittet darum, die Hotline nicht unnötig mit derartigen Anliegen zu belasten.
Die Impfzentren werden erst im Laufe des Januars ihren Betrieb aufnehmen. Aus diesem Grund ist es für Bürgerinnen und Bürger zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht möglich, einen Impftermin über die Impfhotline des Landes zu vereinbaren. Die Landesregierung wird den Start der Terminvergabe rechtzeitig und mit einem zeitlichen Vorlauf kommunizieren und bittet hier noch um ein wenig Geduld.
Die beiden Impfzentren im Landkreis Osnabrück sollen in Georgsmarienhütte und Wallenhorst eingerichtet werden. Die Kreisverwaltung wird dem Land Niedersachsen die ehemaligen Verkaufsflächen des Spielwarenhändlers „Toys´R´Us“ in Wallenhorst und von Möbel Meyer in Georgsmarienhütte vorschlagen. Die Impfzentren müssen laut einer Vereinbarung von Bund und Ländern ab 15. Dezember betriebsbereit sein.
Das Land Niedersachsen hatte diesen Auftrag an die unteren Katastrophenschutzbehörden weitergeleitet und sie aufgefordert, dem Innenministerium bis zum kommenden Montag Vorschläge zu unterbreiten. Für den Landkreis Osnabrück, der als Flächenlandkreis fast so groß wie das Saarland ist, spielt dabei die Erreichbarkeit für die Bürger aus allen Kommunen eine wichtige Rolle. Der Landkreis hat daher neben der Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft auch die Städte und Gemeinden um eine Übersicht der in Frage kommenden Immobilien sowie um ihre Mithilfe und Vorschläge gebeten.
Die Auswahl gestaltete sich anspruchsvoll, weil das Land für die Einrichtung und den Betrieb von Impfzentren eine Vielzahl von Vorgaben etwa über Größe, Erreichbarkeit, Ausstattung und digitale Breitbandversorgung gemacht hat, die bei der Standortsuche zu berücksichtigen waren. Knapp 50 Objekte wurden innerhalb kürzester Zeit begutachtet und anhand von 17 unterschiedlichen Kriterien bewertet.
Dabei hat der Landkreis bewusst darauf verzichtet, auch Sporthallen in den Blick zu nehmen. Weil die Impfzentren bis Ende 2021 betrieben werden müssen, hätte eine Sporthalle nämlich für das komplette kommende Jahr nicht mehr zur Verfügung gestanden. Das wäre nach Ansicht des Landkreises weder den Schülern, die dann auf ihren wichtigen Schulsport in der Halle verzichten müssten, noch den Sportvereinen zuzumuten, die die Sporthallen im Kreisgebiet ebenfalls umfangreich nutzen. Auch sogenannte fliegende Bauten in Form von winterfesten Zelten oder Traglufthallen kamen aus Kosten- und Sicherheitsgründen nicht in Betracht.
So kristallisierten sich schließlich die ehemaligen Verkaufsflächen von Möbel Meyer in Georgsmarienhütte und „Toys´R´us“ in Wallenhorst als Favoriten heraus. Ausschlaggebend waren hier die ausreichende Größe, die schnelle und dauerhafte Verfügbarkeit und die ausreichende Zahl an Parkplätzen. Außerdem sind beide Standorte mit dem Auto gut erreichbar und die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV lässt sich bei Bedarf auch noch kurzfristig anpassen. Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es neben den Impfzentren auch noch mobile Impfteams geben wird, die die Impfberechtigten etwa in Alten- und Pflegeheimen aufsuchen und dann dort impfen.
Aus dieser Auswahl ergibt sich folgende vorläufige Verteilung: Die Einwohner aus Bramsche und aus den Samtgemeinden Bersenbrück, Artland, Fürstenau und Neuenkirchen (Altkreis Bersenbrück) sowie die Einwohner aus Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln (Altkreis Wittlage) und natürlich auch die Einwohner aus Wallenhorst selbst werden das Impfzentrum in Wallenhorst ansteuern. Das Impfzentrum in Georgsmarienhütte wird die Menschen aus Melle und aus den Gemeinden Belm, Bissendorf, Hilter, Dissen, Bad Rothenfelde, Bad Laer, Glandorf, Bad Iburg, Hagen, Hasbergen und natürlich aus Georgsmarienhütte selbst versorgen.
Was tun, wenn Sie fürchten, erkrankt zu sein?
Sollten Personen befürchten, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, wird dringend gebeten, zunächst telefonisch mit dem behandelnden Arzt (Hausarzt) Kontakt aufzunehmen, um den Verdacht und das weitere Vorgehen in einem Telefongespräch abzuklären. Dabei sollten die Patienten sich nicht vertrösten lassen und bei einem begründeten Verdacht auf eine Untersuchung bestehen. Die niedergelassenen Ärzte haben einen Sicherstellungsauftrag, der unverändert gilt, Details finden Sie in dieser Pressemitteilung. Außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes ist der kassenärztliche Notdienst unter 116117 erreichbar. Nur bei schwerwiegenden Krankheitssymptomen ist der Rettungsdienst 112, unter Angabe der Verdachtsdiagnose zu rufen!
Auf keinen Fall sollten von den Betroffenen direkt Arztpraxen oder Notfallaufnahmen von Krankenhäusern aufgesucht werden. Hierdurch soll eine mögliche Übertragung auf weitere Personen vermieden werden.
Da im Winterhalbjahr auch viele andere Krankheitserreger, wie beispielsweise die Influenza, weit verbreitet sind, gilt es grundsätzlich auf ein regelmäßiges gründliches Händewaschen zu achten, um eine Übertragung auf die Augen- und Nasenschleimhäute zu vermeiden. Außerdem ist es wichtig, sich beim Husten oder Niesen möglichst von Mitmenschen weg zu drehen und in die Armbeuge zu husten, beziehungsweise ein Einmaltaschentuch zu benutzen, was sofort entsorgt werden sollte.
Weitere aktuelle Informationen sind unter www.Infektionsschutz.de und auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes www.rki.de/ncov abrufbar.
Hinweise für Personen in häuslicher Quarantäne
Schulen und Kitas
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 im Überblick:
Kindertagesstätten
Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird bis zu 50 Prozent angeboten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link.
Schulen
Grundschulen:
Ø 11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)
Ø 18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)
Abitur- und Abschlussklassen:
Ø 11.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell)
Alle weiteren Jahrgänge:
Ø 11.01.-29.01.2021 Szenario C (Distanzlernen)
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Warum das Land diesen Kurs fährt, was zu beachten ist und welche Schutzmaßnahmen zusätzlich aufgenommen wurden erfahren Sie unter folgendem Link.
Tipps und Infos für Familien
Das Lokale Bündnis für Familie Hagen a.T.W. weiß um die Belastungsprobe in Zeiten der Corona Pandemie. Es stellt für Familien und Organisationen eine große Belastungsprobe dar.
Das Bündnis möchte Sie weiterhin dabei unterstützen, Arbeits- und Familienleben miteinander zu vereinbaren und Lösungen für die veränderte Lebenssituation während der Corona-Pandemie zu finden.
Auf der zentralen Website der Lokalen Bündnisse finden Sie eine Serviceseite rund um das Thema Familien in Corona-Zeiten. Ob finanzielle Unterstützung, Arbeiten von Zuhause aus oder Kinderbetreuung – die Seite gibt wertvolle Tipps für zahlreiche Herausforderungen im alltäglichen Umgang mit der Corona-Pandemie. Die Serviceseite wird fortlaufend aktualisiert. So haben Sie immer alle Neuerungen auf einen Blick.
Schauen Sie vorbei unter https://www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/praxiswissen/corona.html
Hinweise und Fördertipps für Unternehmen
Bei Fragen rund um die besondere Situation für Unternehmen in der derzeitigen Corona-Krise steht Ihnen unsere Wirtschaftsförderin Jenny Menkhaus zur Verfügung. Regelmäßig informiert sie Betriebe per Mail über aktuelle Entwicklungen. Gern können Sie uns Ihre E-Mail Adresse zukommen lassen, um in den Verteiler aufgenommen zu werden.
E-Mail: menkhaus@hagen-atw.de
Telefon: 05401 / 977 – 59
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besteht für die Gewerbetreibenden der Gemeinde Hagen a.T.W. die Möglichkeit festgesetzte Gewerbesteuer für die Vorausleistung 2020 oder fällig werdende Nachzahlungen aus vergangenen Jahren zunächst bis 31.12.2020 zinslos stunden zu lassen.
Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gerne an Frau Niemann aus der Steuerabteilung wenden.
Telefon 05401/977-34 oder per Mail an niemann@hagen-atw.de
Coronavirus: Aktuelle Informationen für Unternehmen
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-für-unsere-Kunden.j
Der Gesetzgeber hat Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen.
Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen:
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Wichtig: Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen.
Wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber-Service. Von ihm erhalten Sie die Zugangsdaten, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Informationen der Handwerkskammer:
https://hwk-osnabrueck.de/corona/
Das Land Niedersachsen informiert unter dem Link www.niedersachsen.de/Coronavirus über aktuelle Entwicklungen rund um das Coronavirus. Themenbereich sind u.a.:
- Erlasse und Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen der Landesregierung
- Aktuelle Lage in Niedersachsen
- Aktuelle Presseinformationen
- Hygiene-Tipps
- Was tun bei Verdacht?
- Hinweise für Eltern
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Berufstätige
- Hinweise für Schulen und Kitas
- Hinweise für Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
- Hinweise für Rettungsdienste
- Hinweise für Reisende
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (auch in Gebärdensprache)
- Informationen in leichter Sprache
Viele Unternehmen im Landkreis Osnabrück sind durch die weitgehenden staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus massiv betroffen. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Osnabrück WIGOS hält in dieser Situation für die Betriebe ein umfangreiches Beratungsangebot bereit, erläuterte jetzt WIGOS-Geschäftsführer Siegfried Averhage. Neben einer telefonischen Hotline (Telefon 0541 501-2468), bei der Unternehmen individuell und kostenlos mit ihren Anliegen beraten würden, gebe es umfangreiche Hinweise zu den aktuell relevanten Fragestellungen auf der WIGOS-Internetseite unter www.wigos.de.
Speziell für Fragen von Gewerbetreibenden rund um den Corona-Virus hat die Wirtschaftsfördergesellschaft Osnabrücker Land (WIGOS) eine FAQ-Liste zusammengestellt: https://www.wigos.de/unsere-projekte3/corona-infos.html#
Informationen für Landwirte, Verbraucher und die Ernährungswirtschaft
Woher bekomme ich helfende Hände für die anstehende Ernte? Wie sieht es mit der Versorgung mit Lebensmitteln aus? Wie erhalte ich unkompliziert finanzielle Unterstützung für mein Unternehmen? Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stellen sich Landwirte, Verbraucher*innen sowie die Unternehmen der Ernährungswirtschaft zahlreiche solcher Fragen. Um diese Anfragen zielgerichtet und passgenau zu beantworten und transparent zu informieren, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die drei wesentlichen Bereiche Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Verbraucher jeweils eine eigene Hotline geschaltet.
Unter folgenden Telefonnummern kann Kontakt aufgenommen werden:
Landwirtschaft
Telefonnummer: 030/311606150
E-Mail-Adresse: info-lw@bmel.bund.de
Ernährungswirtschaft
Telefonnummer: 030/311606154
E-Mail-Adresse: info-er@bmel.bund.de
Verbraucher
Telefonnummer: 030 311606158
E-Mail-Adresse: info-vb@bmel.bund.de
Einkaufsdienst für ältere Menschen und Menschen in Quarantäne
Die Corona-Krise stellt jeden von uns vor große Herausforderungen, insbesondere unsere älteren Mitbürger*innen und Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, die zum Selbstschutz auf Dinge des alltäglichen Lebens wie das Einkaufen oder den Gang zur Apotheke verzichten sollen. Betroffen sind auch Personen oder Familien, die sich in Quarantäne aufhalten müssen. In vielen dieser Fälle wird dankenswerter Weise durch Familie, Nachbarschaft und Freunde Hilfe angeboten. Auch hier bei uns in Hagen a.T.W.
Für die Menschen, die aufgrund fehlender privater Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarschaftshilfe nicht in der Lage sind, die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen, können Hilfe von engagierten Hagenern und Hagenerinnen erhalten.
Hilfe erhalten Sie telefonisch unter folgenden Kontakten:
Ehrenamtsbüro Hagen a.T.W., Anke Igelbrink, Tel. 05401/977-25, igelbrink@hagen-atw.de
oder
„Wir kaufen für Sie ein!“
Koordination der Jugendvereine der Kath. Pfarrgemeinschaft St. Martinus Hagen und Mariä Himmelfahrt Hagen-Gellenbeck
Hagen-Obermark: Matthis Ksionzek Tel. 0172 2741563 / Lukas Bücker, Tel. 0157 37209470
Hagen-Niedermark: Marina Feld Tel. 0152 08688203
Wer gesund ist, nicht zu einer Risikogruppe gehört und sich engagieren möchte, kann sich ebenfalls bei den o.a. Personen melden.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Verhaltensregeln für Freiwillige:

Informationen zum Busticketvorverkauf der VOS
Nach der aktulellen Corona Verordnung besteht in ganz Niedersachsen eine Maskenpflicht im ÖPNV. Demnach sind alle Fahrgäste verpflichtet, in den Bussen und an den Haltestellen der VOS einen entsprechenden Schutz zu tragen.
Die VOS empfiehlt Fahrgästen ein HandyTicket über die Mobilitäts-App VOSpilot zu erwerben. Informationen zum HandyTicket gibt es unter www.vospilot.info. Bustickets sind auch im Bus sowie bei den Partnern der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) und an den bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich.
Fahrgäste werden generell gebeten, weiterhin Abstand zu halten, Rücksicht zu nehmen und die bekannten Hygieneregeln zu befolgen und anzuwenden.
Im gesamten VOS-Gebiet findet kein NachtBus-Verkehr statt.
Unterstützung für Vereine und Verbände sowie für Kulturschaffende
Die Lotto-Sport-Stiftung hat einen Notfallfonds für durch die Corona Krise in Not geratene Vereine und Organisationen aufgelegt. Durch die massenhafte Absage von Meisterschaften, Turnieren, Workshops, Bildungsangeboten und weiteren Veranstaltungen geraten Vereine und Organisationen in Sport und Integration in eine existentielle Krise. Hier möchte die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung helfen und hat deshalb den Notfallfonds „HILFE COVID-19“ eingerichtet.
Weitere Infos und das online-Antragsformular finden Sie unter:
https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/foerderung/
Hinweise des Robert Koch Instituts
