Kastrationsaktion für Streunerkatzen
Im genannten Zeitraum ermöglicht das Land Niedersachsen gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Unterstützung von Tierschutzorganisationen und den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 freilebenden Katzen und Katern, die keiner Besitzerin oder keinem Besitzer zugeordnet werden können.
An der Aktion nehmen in Hagen a.T.W. die Tierarztpraxis Claudia Gottwald und die Tierarztpraxis Dr. Marcus Risse & Dr. Johannes Risse teil. Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im gesamten Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden. Darüber hinaus ist die Überbringerin oder der Überbringer verpflichtet, die Katze erst dann am Einfangort wieder frei zu lassen, wenn sich das Tier vollständig von der Operation erholt hat. Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis.
Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von männlichen Katzen ihren Vierbeinern nicht unkastriert Freigang gewähren. Kater sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen. Aus diesem Grund sind seit April dieses Jahres alle Katzenhalter*innen in der Gemeinde Hagen a.T.W., die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung frei zu bewegen, verpflichtet, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Alle weiteren Informationen zur Katzenschutzverordnung sind unter hier zu finden.





