Umweltschutzbeauftragter
Der Umweltschutzbeauftragte ist Ansprechpartner in allen Belangen rund um den Umwelt- und Naturschutz.
Zu seinen Aufgaben gehören
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Koordinierung der Umweltarbeit von Gruppen und Vereinen,
- die Unterstützung der Projektarbeit in Schulen und Kindergärten,
- die Beratung zu den Landschaftspflegeprogrammen des Landkreises,
- die Beratung zu den Umweltförderprogrammen der Gemeinde Hagen a.T.W.
- die Bearbeitung und ggfs. Weiterleitung von Hinweisen und Anträgen aus der Bevölkerung.
Zu seinen Projekten gehören zum Beispiel:
- Wildblumenwiesen und Blühstreifen
- Mehrwegverpackung bei Essen to go
- Insektenhotels
- Blühwiesen
- Naherholungspfad Gellenbeck
- u.v.m.
Die Kontaktdaten des aktuellen Bezirksförsters finden Sie hier: Bezirksförsterei Hüggel
Tipps vom Umweltschutzbeauftragten
Unkraut mit Dampfreiniger bekämpfen
Die grüne Saison ist just gestartet und überall blüht es, so auch die oftmals unerwünschten Beikräuter. Umweltschutzbeauftragter Ulrich Elixmann empfiehlt diese mit heißem Wasser und Dampf zu beseitigen.
Das ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern zerstört auch langfristig die Zellstruktur der Pflanzen. Die Methode hat die Vorteile, dass es keine Einschränkungen bei der Anwendung in Gewässernähe gibt, die oberirdischen Pflanzenteile, auch die Samen, zerstört werden und die Wurzeln so stark geschwächt werden, dass die Pflanze eingeht. Einziger Nachteil ist, dass die Unkräuter im ersten Jahr drei bis vier Mal bedampft werden müssen. In den Folgejahren genügen meist zwei Anwendungen.
Wann Sie Hecken schneiden dürfen – und wann nicht
Laut Gesetz (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) ist zwischen dem 1. März und dem 30. September der Heckenschnitt in Deutschland verboten. In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze sowie Gebüsche und lebende Zäune nicht stark geschnitten oder gar entfernt werden.
Durch das Gesetz sollen Vögel und Insekten geschützt werden.
Auch wenn die Vorgaben im BNatSchG sehr streng sind und ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden kann, ist ein schonender Pflege- und Formschnitt im Frühling und Sommer gestattet. Allerdings nur, wenn es der Pflanze und ihrem Wachstum zugutekommt und Sie dadurch unerwünschten Wildwuchs eindämmen. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Sträucher und Hecken zurückschneiden dürfen, wenn Sie dadurch die Verkehrssicherungspflicht bewahren. Ragen also die Äste auf den Gehweg oder die Fahrbahn und werden dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdet, dürfen Sie zur Schere greifen.
Zur Verkehrssicherungspflicht zählt ebenfalls das Beseitigen von Schäden durch Stürme und andere Witterungsbedingungen. Droht durch ein abgeknicktes oder herausgerissenes Pflanzenteil eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Anwohner, muss also ein Heckenschnitt durchgeführt werden.
Ebenfalls gestattet ist der Pflegeschnitt für Obstbäume und -gehölze. Wichtig ist hierbei jedoch, dass Sie darauf achten, Nist- und Brutstätten von Vögeln und Insekten durch Ihre Arbeiten nicht zu stören oder gar zu gefährden.
Neben dem gesetzlich geregelten Zeitraum für einen Hecken- und Baumschnitt sollten Sie auch die Witterungen beachten. Schneiden Sie sommergrüne Hecken im Spätherbst. Achten Sie dabei darauf, dass die Pflanze noch genügend Zeit zum Regenerieren hat, damit keine Frostschäden drohen. Nadelhölzer und immergrüne Hecken werden am besten im Frühjahr geschnitten, sobald es mehrere frostfreie Tage hintereinander gibt.
Behandlung von Gartenwasser
Viele Hagener Bürger*innen haben einen Gartenwasserzähler angemeldet, damit der am Jahresende abgelesene Wasserverbrauch bei der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden kann.
Diese Wassermenge wird gem. § 14 Abs. 4 Abwasserbeseitigungsabgabensatzung deshalb abgesetzt, weil sie nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Über den Gartenzähler darf daher z. B. die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden, da das genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird.
Das Wasser aus Schwimmbädern und Pools ist nach Definition des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 54 Abs. 1) als Abwasser anzusehen, da es durch Gebrauch bzw. Benutzung in seinen Eigenschaften verändert wurde. Mit chemischen Stoffen und Reinigungsmitteln in Verbindung gekommenes Wasser darf nicht in den Garten geleitet oder über andere Grundstücksteile dem Grundwasser durch Versickerung zugeführt werden. Das Wasser aus Schwimmbädern und Pools muss in den öffentlichen Schmutzwasserkanal abgeleitet werden, um eine Reinigung des Wassers in der Kläranlage vorzunehmen. Demnach sind hierfür auch die Schmutzwassergebühren zu zahlen.
Das Frischwasser zur Poolbefüllung ist daher über den hauseigenen Frischwasseranschluss vorzunehmen und fließt somit über den hauseigenen Wasserzähler. Das Wasser darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen.
Des Weiteren möchten wir Sie in diesem Zusammenhang um einen sparsamen Umgang mit dem Frischwasser bitten. Helfen Sie mit, die Ressourcen zu schonen und mit einer umweltgerechten Behandlung des Wassers Ihre Gesundheit zu schützen!
Die Gemeinde Hagen a.T.W. hat in diesem Jahr den Prozess „Nachhaltige Kommune“ gestartet, um Ziele und Maßnahmen zu entwickeln, die die Grundlage für eine Nachhaltigkeitsstrategie unserer Kommune bilden. Wir möchten das Bewusstsein für Nachhaltigkeit in der Gemeinde stärken und nachhaltiges Handeln etablieren.
In diesem Zusammenhang beachten Sie die Möglichkeiten der Kuna-Förderrichtlinie (https://www.hagen-atw.de/Seiten/Kuna-Foerderrichtlinie.html?). Zum Zwecke des Klima-, Umwelt- und Naturschutz gewährt die Gemeinde Hagen a.T.W. unter anderem auch Zuwendungen für eine
umweltgerechte Behandlung von Regenwasser (z. B. Zisternen).
Der richtige Umgang mit der Herkulesstaude
Die Herkulesstaude verdrängt alle Pflanzen in ihrer Umgebung und vermehrt sich in rasantem Tempo. Ihre Dolden, die von Juni bis Oktober weiß blühen, können mit einem Durchmesser von 50 Zentimetern bis zu 10.000 Teilfrüchte hervorbringen.
Umweltschutzbeauftragter Ulrich Elixmann weist daraufhin, dass Gartenabfälle eine der häufigsten Ausbreitungsquellen darstellen. Wer eine Ausbreitung der Herkulesstaude verhindern will, muss sie bekämpfen, bevor sie im Herbst ihre Samen verstreut. Sobald die Pflanze geblüht hat, muss man die Dolden abschneiden, um eine Vermehrung zu verhindern. Liegen lassen darf man diese aber nicht, da die Samen oftmals noch notreif werden können. Sie gehören deshalb in den Hausmüll. Die Beseitigung zumindest der Blütenstände vor der Samenreife ist besonders bei den Beständen an Fließgewässern vordringlich, um die Verdriftung der Samen und die weitere Ausbreitung entlang des Gewässers zu unterbinden.
Die einfachste Methode zur Bekämpfung besteht im Ausstechen der obersten Wurzelschicht und der fachgerechten Entsorgung des Pflanzenmaterials. Einfaches Abstechen genügt nicht, dann treibt sie wieder aus. Diese Arbeiten müssen in kurzen Zeitabständen mehrfach wiederholt werden. Die Samen der Herkulesstaude sind nach Jahren noch keimfähig und dürfen deshalb nicht kompostiert werden. Sowohl Pflanze, wie Wurzeln sollten auf eine Deponie gebracht werden. Alle verwendeten Geräte sind nach dem Gebrauch zu reinigen, um anhaftenden Pflanzensaft und eventuell mitgeschleppte Samen zu beseitigen. Ansonsten besteht die Gefahr, sich nachträglich noch zu verbrennen bzw. durch verschleppte Samen neue Ausbreitungsherde zu schaffen.
Nicht nur der heimischen Pflanzenwelt wird die Herkulesstaude zur Bedrohung: Ihr Gift "Furocumarin" kann bei Hautkontakt eine allergische Reaktion auslösen. Unter Sonnenlicht kommt es, unter Umständen großflächig, zu schmerzhafter Blasenbildung und zu Entzündungen, die an Verbrennungen erinnern. Zum Schutz vor Dermatosen (Hautausschlägen) sollten Sie deshalb die Pflanze nicht ungeschützt berühren! Aufgrund der von der Herkulesstaude ausgehenden Gefahren ist bei der Bekämpfung auf komplette Schutzkleidung zu achten. Sollten die Pflanzen zum Zeitpunkt der Bekämpfung bereits übermannshoch sein, empfiehlt sich das Tragen eines Helmes mit Plexiglas-Gesichtsschutz oder einer Schutzbrille und Sie schützen das Gesicht vorsorglich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor. Die direkte Berührung mit der Pflanze hat auch noch weitere Folgen: Die eingeatmeten Dämpfe ihres Giftes können Übelkeit auslösen. Da bei Sonnenschein die stärksten allergischen Reaktionen ausgelöst werden, empfiehlt es sich, der Pflanze an bedeckten Tagen oder in den Abendstunden zu entfernen.
Siehe auch http://www.nabu-braunschweig.de/herkules.htm
Wildblumenwiesen im Herbst anlegen
Ulli Elixmann macht darauf aufmerksam, dass es auf Grund des heißen Klimas sinnvoller ist, Wildblumenwiesen im Herbst anzulegen, anstatt im Frühjahr. Da die Ansaat durch zu erwartende Herbstniederschläge unterstützt wird.
Durch einen frühen und langanhaltenden Blühzeitraum liefert die Osnabrücker Mischung Pollen und Nektar während der gesamten Insektensaison. Die ersten Keimlinge erscheinen dann bei feuchtem Boden nach zwei bis drei Wochen. Die Entwicklung der Wildpflanzen erstreckt sich über eine ganze Vegetationsperiode. Einige Samen sind hartschalig und keimen erst im folgenden Frühjahr.
Ab dem zweiten Frühjahr ist ein Schnitt sinnvoll, danach nur alle zwei Jahre erforderlich, um Gehölzbewuchs zu verhindern. Die Stauden-Wintersteher sind für Wildbienen und andere Insekten ein wichtiger Unterschlupf und bieten Vögeln im Herbst und Winter wichtige Nahrungsressourcen.
Wer Interesse an dem Anlegen einer Wildblumenwiese im heimischen Garten oder woanders hat, kann sich gerne an den Umweltschutzbeauftragten Ulli Elixmann (mobil 0152/09450756) wenden. Diese werden übrigens bezuschusst, weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hagen-atw.de/Seiten/Kuna-Foerderrichtlinie.html?
Schritt-für-Schritt-Anleitung für ein Sandarium
- Als Standort eignet sich ein möglichst vollsonniger Platz im Garten.
- Das Sandbeet sollte mindestens ein Maß von 40 X 40 Zentimetern (Breite X Länge) haben. Gerne auch mehr.
- Heben Sie eine Mulde von mindestens 50 Zentimetern Tiefe aus, damit die Wildbienen später ausreichend Platz für ihre Niströhren haben.
- Das Wichtigste ist der Sand. Greifen Sie nicht auf Spielplatz-Sand zurück. Dieser feine, gewaschene Flussand ist ungeeignet, Niströhren würden sofort einbrechen. Besorgen Sie sich am besten in einem Steinbruch, über den Bauhof oder ein Schüttgutunternehmen ungewaschenen, groben Sand mit unterschiedlicher Körnung von 0-8mm.
- Machen Sie eine Förmchenprobe: Füllen Sie den feuchten Sand in einen Joghurtbecher und stellen ihn zum Trocken auf den Kopf. Hält die Form im trockenen Zustand gut zusammen? Dann passt die Sandstruktur.
- Füllen Sie den Sand in die Mulde und häufen Sie einen Hügel beziehungsweise eine Schräge auf. So kann Regenwasser leicht ablaufen und das Sandarium trocknet schnell wieder ab. Wenn Ihr Boden sehr lehmig ist, können Sie am Fuß der Mulde auch eine Drainage-Schicht aus Ziegelbruch oder grobem Kies einbringen. Klopfen Sie mit einer Schaufel den Hügel fest, um das Material noch ein wenig zu verdichten.
- Jetzt bringen Sie auf dem Sandbeet oder drumherum Totholz auf: Äste, Wurzeln, alte Weinreben, Brennholz. Warum? Die Wildbienen nagen das Totholz ab. Denn sie benötigen dieses Material, um ihre Brutröhren und -höhlen zu verschließen.
- Damit das Sandarium nicht als Katzenklo endet, sollten Sie nun locker Brombeer-Ranken oder Rosenschnitt drauf verteilen.
- Ist es damit getan? Ja, wenn Sie einen naturnahen Garten mit vielen nektar- und pollenspendenden Pflanzen haben, die von Früh- bis Spätjahr die Versorgung sichern. Wenn nicht, dann müssen Sie für Futterpflanzen sorgen.
- Geeignet sind dafür Bienen-Futterpflanzen, die Trockenheit und Hitze vertragen. Zum Beispiel mediterrane Kräuter wie Rosmarin, Zitronenthymian, Oregano, Salbei, Lavendel, aber auch Glockenblumenarten, Feder-, Pfingst- oder Kartäusernelken, Johanniskraut oder die Moschusmalve. Wichtig: Kaufen Sie keine Pflanzen, die gefüllte Blüten bilden oder Blühpflanzen aus Hybrid-Züchtungen, denn sie entwickeln kaum Nektar oder Pollen!
- Ganz wichtig: Bepflanzen Sie Ihr Sandarium nur spärlich. Das Ziel ist ja, den Wildbienen freie Fläche fürs Nisten anzubieten. Sie können die Futterpflanzen auch am Fuße des Sandariums einsetzen
Regenrückhaltebecken als wertvolles Habitat für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt
Regenrückhaltebecken erfüllen in erster Linie eine technische Funktion. Sie sollen größere Wassermengen zwischenspeichern und so Hochwasserspitzen und Überflutungen in Wohngebieten verhindern. Zugleich hat die Natur die Gelegenheit, sich in diesen geschützten Gebieten relativ ungestört zu entwickeln. So entstehen neue wertvolle Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Jedoch, sorgt die Natur auch dafür, dass sich dieses Biotop ohne weitere Pflege mit der Zeit verändert und seine besonderen Herausstellungsmerkmale und Lebensbedingungen verliert. Flache Gewässer wachsen nach einigen Jahren zu, verlanden und verbuschen schließlich und sind dann für Amphibien nicht mehr geeignet. Damit die Laichtümpel weiterhin als solche genutzt werden können, müssen sie gepflegt werden. Auch die technische Funktionsfähigkeit als Regenrückhaltebecken bedarf der Pflege. Bislang musste hierzu etwa alle 10 Jahre mit schwerem Baugerät in die Fläche eingegriffen werden, was zwangsläufig zu schweren Schäden am Biotop führte. Die übliche Pflegemethode wäre, die Tümpel mit einem Bagger zu mähen.
Bereits 2020 konnte durch die Zusammenarbeit der Gemeinde Hagen a.T.W., mit dem Landkreis Osnabrück und dem Osnabrücker Verein Weidelandschaften e.V. eine Kooperation gebildet werden, die einen umweltschonenden Erhalt der technischen Funktion als Regenrückhaltebecken und als wertvolles Biotop ermöglicht. Der Verein Weidelandschaften e.V. aus Osnabrück hat das Ziel, der Förderung von Natur- und Tierschutz durch naturschutzkonforme Landnutzung, insbesondere Beweidung sowie die in diesem Zusammenhang stehende ökologische Forschung, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
Von Mai bis November beweiden zwei Schottische Hochlandrinder die Fläche. Die Hochlandrinder stehen im Eigentum eines sog. Cow-Sharing-Projektes, bei dem die Tiere über verschiedene Anteilseigner (i.d.R. Familien aus der Region) betreut werden. Das Projekt wird durch den Verein Weidelandschaften e.V. koordiniert. Die „Bioland“-Zertifizierten Tiere werden als Jungtiere in der Region eingekauft und bis zur Schlachtung im Herbst gepflegt. Dabei ernähren sie sich ausschließlich von dem, was die Fläche hergibt und werden täglich durch ihre Besitzer besucht. Im November werden sie in einer Schlachterei im Ort ohne lange Transportwege zu hochwertigen Lebensmitteln verarbeitet.
Im Jahr 2022 kommen nun erstmals zwei Wasserbüffelkühe (Bubalus arnee) vom Steinhuder Meer hinzu. Die Wasserbüffel stehen im Eigentum des Landkreises Osnabrück und werden mit Unterstützung der Gemeinde Hagen a.T.W. mehrjährig ausschließlich zur Landschaftspflege vom Verein Weidelandschaften e.V. und den Aktiven des Cow-Sharing mitbetreut. Im Winter ziehen die Wasserbüffel in ein Winterquartier, um die im Winterhalbjahr geringere Nahrungsgrundlage und besonders empfindliche Struktur des Biotops zu erhalten.
Warum werden Schottische Hochlandrinder und Wasserbüffel genutzt?
Hochlandrinder gehören zu den ältesten Rinderrassen. Sie sind sehr unempfindlich gegenüber Witterungseinflüssen. Durch ihren gedrungenen Körperbau und ihr geringeres Gesamtgewicht schädigen sie die weiche Böden kaum. Hochlandrinder beweiden Pflanzen, die von anderen Nutztieren eher verschmäht werden. Sie können daher zur Beweidung nährstoffarmer Standorte eingesetzt werden. Auf unebenem bzw. reich strukturiertem Gelände sind sie bei der Pflege dieses Biotops moderner Technik weit überlegen, da die schützenswerten Strukturen für beide Funktionen erhalten bleiben.
Wasserbüffel werden bereits seit Jahrtausenden als Nutztiere domestiziert. Zur Zeit leben etwa 400.000 Wasserbüffel in Europa; in Deutschland sind es ungefähr 1.000. Wasserbüffel fressen Brennnesseln, Disteln, Schilf, Seggen und Binsen, die andere Weidetiere verschmähen. Hierdurch sind sie ein gutes und natürliches Einsatzmittel gegen Verbuschung in der Landschaftspflege. Während sich Hochlandrinder lieber auf festeren Böden und im Uferbereich aufhalten, lieben es Wasserbüffel, sich häufig in vernässten Flächen und Sümpfen aufzuhalten. Gerne weiden die Tiere in den Tümpeln oder liegen einfach im Wasser. Mit dem hiesigen Klima hat der Büffel aufgrund seiner Anpassungsfähigkeit kein Problem. Hochlandrinder und Wasserbüffel ergänzen sich in ihren Vorlieben daher in diesem Gebiet perfekt.
Sowohl Schottische Hochlandrinder, als auch die Wasserbüffel sind sehr friedfertige Nutztierrassen. Die anderen im Biotop lebenden Tierarten sind durch die Anwesenheit der Rinder und Büffel nicht gefährdet! Im Gegenteil, die Weidetiere tragen dazu bei, dass der Lebensraum der vielfältigen Tier- und Pflanzenarten in diesem Biotop ebenso erhalten bleibt, wie die Funktionalität als Regenrückhaltebecken. Genießen Sie es, die Tiere im Zusammenspiel mit den zahlreichen Tierarten im Biotop zu beobachten.
Haben Sie zufällig schon eines der Rehe entdeckt, die hier im Biotop leben? Machen Sie sich keine Sorge, die Tiere fühlen sich in dem Biotop sehr wohl und sind gut versorgt. Und sollten die Tiere doch mal den Wunsch verspüren das Biotop verlassen zu wollen, so sind sie in der Lage den Weidezaun eigenständig und ohne Verletzungen zu überwinden und sich außerhalb des Biotops aufzuhalten und zurück zu kehren.







